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Reisepreisminderung bei zu weichem Hotelbett Verursacht ein zu weiches Hotelbett Rückenschmerzen, so können Pauschalreisende den Reisepreis mindern. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes Hamburg (Az.: 22 a 23/01) weist der Anwalt-Suchservice in Köln hin. Im verhandelten Fall hatte eine Urlauberin einen Reiseveranstalter verklagt. Sie habe kaum schlafen können, weil ihr Bett zu unbequem gewesen sei, begründete sie die Klage. Ihre Rückenschmerzen seien so stark gewesen, dass sie täglich Schmerzmittel habe einnehmen müssen. Das Gericht gab der Frau Recht: Die Beschwerden hätten den Urlaub erheblich beeinträchtigt. Das Unternehmen musste 25 Prozent des Reisepreises erstatten. Quelle dpa
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